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16.09.2026
16.09.2026
28561 Rechtsanwalt Dr. Drees

Kündigung in der Elternzeit: Schutz, Fristen und Abfindung

16.09.20261.   Kündigung in der Elternzeit: Welcher Kündigungsschutz gilt?Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz nach § 18 BEEG. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis während der laufenden Elternzeit grundsätzlich nicht kündigen. Dieser Schutz gilt für Mütter und Väter und besteht unabhängig davon, ob der allgemeine Kündigungsschutz bereits greift.Kündigung in der Elternzeit: Welcher Kündigungsschutz gilt?Das ist besonders wichtig in der Probezeit oder während der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 KSchG. Auch dort kann sich der Arbeitgeber nicht einfach über § 18 BEEG hinwegsetzen.Der Schutz beginnt nicht beliebig früh. Bei einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes setzt er frühestens acht ...Weiterlesen auf www.dr-drees.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.dr-drees.com
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