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27.04.2024
27.04.2024
22563 Rechtsanwalt Dr. Drees

Kündigungsschutz ab 55 – Abfindung & Altersschutz

21.12.2023Ist man ab 55 Jahren unkündbar?Leider ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass man ab 55 Jahren unkündbar wäre. Eine Kündigung ist also ab 55 nicht per se für jeden Mitarbeiter ausgeschlossen.Allerdings sehen einige Tarifverträge entsprechende Regelungen vor. Beispielsweise enthalten die Tarifverträge der IG BCE, IG Metall und Verdi Regelungen zum Altersschutz. Dort ist häufig geregelt, dass Mitarbeiter ab 40, 50 oder 55 ordentlich nicht mehr kündbar sind. In einigen Tarifverträgen ist nur die betriebsbedingte Kündigung ausgeschlossen. Verhaltensbedingte oder etwa Kündigungen wegen Krankheit bleiben dann möglich.In jedem Fall möglich bleibt die außerordentliche Kündigung. Sie kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn dem Arbeitgeber die ...Weiterlesen auf www.dr-drees.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.dr-drees.com
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