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20.05.2024
20.05.2024
21686 Fachanwaltskanzlei Arbeitsrecht Leipzig

Kündigung von Schwerbehinderten in der Probezeit

16.02.2022EuGH: Vor der Probezeitkündigung von Schwerbehinderten muss der Arbeitgeber Versetzungsmöglichkeitenprüfen Der EuGH hat mit Urteil vom 10. Februar 2022 (Rs. C-485/20 HR Rail) entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer während derProbezeit entstandenen Behinderung dann unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber diesen auf eine andere freie Stelle versetzen kann, die der betreffende Arbeitnehmer einnehmen kann. Nach deutschem Recht ist die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen innerhalb von 6Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zustimmungsfrei (vgl. § 173 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX). Es genügt, wenn der Arbeitgeber die Kündigung innerhalb der ...Weiterlesen auf www.fachanwaeltin-arbeitsrecht.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwaeltin-arbeitsrecht.com
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