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29.04.2024
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10629 Oberlandesgericht Düsseldorf

Kein Anspruch auf Werklohn nach Schwarzgeldabrede im WhatsApp-Chat

06.03.2020Ein Bauunternehmer hat keinen Anspruch auf Werklohn für Sanierungsarbeiten, wenn unter anderem aufgrund einer WhatsApp-Nachricht davon ausgegangen werden kann, dass Bauunternehmer und Auftraggeber eine sogenannte "Schwarzgeldabrede" getroffen haben - auch wenn sie dies leugnen. Die geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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