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28.04.2024
28.04.2024
19999 Verwaltungsgericht Hannover

Aktive Teilnahme an Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalt rechtfertigt Entlassung aus dem Soldatenverhältnis

13.01.2023Die aktive Teilnahme an einer Chatgruppe mit rechtextremen Inhalt kann die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis nach sich ziehen. Denn dadurch zeigt der Soldat eine fehlende Distanzierung zur Gewalt- und Willkürherrschaft des Nazi-Regimes. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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