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22.05.2025
22.05.2025
25900 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden

22.05.2025Das Oberverwal­tungsgericht hat entschieden, dass die Einstellung von rechts­extremistischen, rassistischen, menschenver­achtenden und sonst intolerablen Inhalten in einen Chat die sofortige Entlassung eines Polizeivoll­zugsbeamten, der sich im Beamtenverhältnis auf Probe befindet, rechtfertigen kann. Damit hat es den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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