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29.04.2024
29.04.2024
16806 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Äußerungen in vertraulichem WhatsApp-Chat kein Kündigungsgrund

21.09.2021Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung des technischen Leiters eines gemeinnützigen Vereins, die der Verein wegen sehr herabwürdigender und verächtlicher Äußerungen über Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe tätige Menschen in einem Chat ausgesprochen hatte, für unwirksam erklärt. Das Landes­arbeits­gericht hat aber das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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