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01.05.2024
01.05.2024
16770 Landgericht Koblenz

Haftung eines Dachdeckers bei Dachstuhlbrand

15.09.2021Das Landgericht Koblenz hat die Klage einer Versicherung abgelehnt, die zwei illegal beschäftigte Dachdecker wegen Sorgfalts­pflicht­verletzungen bei Ausführung der Arbeiten in Anspruch nehmen wollte. Die Dachdecker haben nicht für den Dachstuhlbrand zu haften, da es sich zum einen um Schwarzarbeit handelte und der Vertrag somit rechtswidrig sei, als auch weil das Gericht keine Fehler in der Ausführung der Arbeiten feststellen konnte, die zu besagtem Brand führten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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