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27.04.2024
27.04.2024
23344 Bundesverwaltungsgericht

Luftfahrt­unternehmen haftet für Aufenthalts- und Rückflugkosten abgewiesener Ausländer

28.02.2024Die Haftung eines Beförderungs­unternehmers für die durch den Aufenthalt und die Rückbeförderung eines Ausländers entstehenden Kosten nach § 66 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ist nicht durch einen sogenannten "Standard" der Internationalen Zivil­luftfahrt­organisation (ICAO) eingeschränkt, der nicht in deutsches Recht umgesetzt ist. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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