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27.04.2024
27.04.2024
22669 Landgericht Lübeck

Grobe Fahrlässigkeit: Bank muss Geld nach Phishing nicht zurückzahlen

19.01.2024Wer beim spätabendlichen Online-Banking einen Anruf von der Bank erhält, sollte die Alarmglocken läuten hören und genau prüfen. Wer trotzdem seine Daten und Transaktionen freigibt, handelt grob fahrlässig – und kann das verloren gegangene Geld laut LG Lübeck nicht von seiner Bank zurückverlangen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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