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06.11.2025
06.11.2025
27319 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Leichtfertige Beihilfe zur Geldwäsche verpflichtet den Mittelsmann zum Schadensersatz an das Betrugsopfer

06.11.2025Die Klägerin wurde durch einen Betrug unbekannter Täter zu einer Überweisung auf das Konto des Beklagten veranlasst. Hebt dieser das Geld noch am Tattag am Geldautomaten und durch 20-30 kleinere Transaktionen im Zusammenhang mit Bezahlvorgängen an Supermarktkassen ab, spricht dies für sein leichtfertiges Verhalten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat den Beklagten zum Schadensersatz verurteilt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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