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27.04.2024
27.04.2024
16336 Oberverwaltungsgericht Hamburg

Schwarzarbeit begründet keinen Aufenthaltstitel für türkischen Staatsangehörigen

18.08.2021Eine Schwarzarbeit stellt keine Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt dar und kann somit kein Aufenthaltsrecht für einen türkischen Staatsangehörigen nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 begründen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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