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27.04.2024
27.04.2024
18158 Verwaltungsgericht Göttingen

Bei Suizidgefahr besteht Pflicht für Ausländerbehörde amtsärztliche Untersuchung vor Abschiebung einzuleiten

28.03.2022Bestehen Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr bei einer ausreisepflichten Person, so muss die Ausländerbehörde eine amtsärztliche Untersuchung einleiten und eine fachärztliche Stellungnahme bzw. ein Gutachten einholen. Die amtsärztliche Auswertung vorliegender ärztlicher und psychologischer Äußerungen genügt nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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