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27.04.2024
27.04.2024
22739 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Keine Aussetzung der Abschiebung bei Ungewissheit über Zeitpunkt der Eheschließung

30.01.2024Zwar kann eine Abschiebung bei einer bevorstehenden Heirat mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG ausgesetzt werden. Dies setzt aber voraus, dass die Eheschließung unmittelbar bevorsteht. Ist deren Zeitpunkt ungewiss, kommt eine Aussetzung nicht in Betracht. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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