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06.08.2026
06.08.2026
28411 Oberlandesgericht Bamberg

Eheschließung nach somalischem Recht durch Fenster auf deutschem Boden möglich

06.08.2026Eine Ehe kann in Deutschland vor einer ausländischen Vertretung wirksam geschlossen werden, selbst wenn sich ein Eheschließender währenddessen unmittelbar vor dem Botschaftsgebäude befindet. Dies entschied das Oberlandesgericht Bamberg. Nach Art. 13 Abs. 4 Satz 2 EGBGB genügt für eine wirksame Eheschließung unter Nicht-Deutschen die Vornahme vor einer ordnungsgemäß ermächtigten Person. Der physische Aufenthalt im Botschaftsgebäude ist nicht zwingend erforderlich, sofern ein Eheschließender direkt vor dem Gebäude anwesend ist und über ein geöffnetes Fenster sowie ein Videotelefon unmittelbaren Kontakt zum Konsularbeamten hält.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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