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07.08.2026
07.08.2026
28416 Bundesverwaltungsgericht

Formgerechter Nachweis der elektronischen Zustellung nur durch elektronisches Empfangsbekenntnis möglich

07.08.2026Der Nachweis der elektronischen Zustellung eines Urteils - hier an eine Stadt als Körperschaft des öffentlichen Rechts - kann nach den prozessrechtlichen Vorgaben nur durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis geführt werden. Die automatisch generierte Eingangsbestätigung reicht hierfür ebenso wenig aus wie für eine Heilung des wegen Fehlens des elektronischen Empfangsbe­kenntnisses begründeten Mangels der Zustellung. Das hat das Bundesver­waltungsgericht entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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