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12.12.2024
12.12.2024
24999 Verwaltungsgericht Koblenz

Bloße Adressänderung steht Rundfunkbeitrag nicht entgegen

29.11.2024Wer seine Adresse ändert und keine Vorkehrungen schafft, dass er Schreiben des Beitragsservices erhalten kann, muss gleichwohl Rundfunkbeiträge zahlen. Er kann sich dann nicht auf die Verjährung der Beiträge berufen. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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