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04.07.2025
04.07.2025
26128 Bundesverfassungsgericht

Unzulässige Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunkbeitrag wegen behaupteter Verletzung der Gebote der Staatsferne und Transparenz

04.07.2025Mit Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesver­fassungsgerichts eine Verfassungs­beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Heranziehung des Beschwerdeführers zum Rundfunkbeitrag richtete. Der Beschwerdeführer machte unter anderem geltend, die Aufsichtsgremien des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) hätten in den Jahren 2014 und 2015 nicht den der Vielfaltsicherung dienenden Geboten der Staatsferne und Transparenz genügt, sodass hierdurch auch der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil gefehlt habe. Er sei daher unter anderem in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt. Die Verfassungs­beschwerde blieb ohne Erfolg. Sie ist unzulässig, da ...Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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