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27.04.2024
27.04.2024
23387 Amtsgericht Münster

Vorlage von Belegen zur Betriebs­kosten­abrechnung muss in geordneter Form erfolgen

06.03.2024Die Pflicht des Vermieters zur Vorlage der Belege zur Betriebs­kosten­abrechnung umfasst gemäß § 259 Abs. 1 BGB auch die Pflicht zur Vorlage in einer geordneten Form. Es ist nicht Aufgabe des Mieters die Belege selbständig zu ordnen. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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