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08.09.2025
08.09.2025
26973 Amtsgericht Hanau

Vermieter kann Verteilungs­schlüssel bei Betriebskosten nicht ohne ausreichenden Grund ändern

08.09.2025Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass ein Vermieter den in dem Mietvertrag vereinbarten Verteilungs­schlüssel hinsichtlich der Betriebskosten nicht ohne Weiteres, sondern ausnahmsweise nur dann ändern kann, wenn er hierfür einen gewichtigen Grund hat.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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