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27.05.2026
27.05.2026
28156 Bundesgerichtshof

Wärmeliefe­rungskosten nach Heizungsumstellung nicht ohne Weiteres umlagefähig

27.05.2026Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren entschieden, dass die Vorschrift des § 556 c BGB über die Umlage von Wärmeliefe­rungskosten als Betriebskosten auf den Mieter weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist, wenn die Wohnung bislang durch von dem Mieter betriebene Einzelöfen beheizt wurde und der Vermieter die Wärmeversorgung auf eine gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten umstellt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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