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23.06.2026
23.06.2026
28266 Amtsgericht München

Nicht vereinbarte Farbabweichungen an Rohstahlgeländer begründen keinen Sachmangel

23.06.2026Ein nicht deutschsprachiger Münchner beauftragte ein fränkisches Unternehmen mit der Herstellung und Montage eines Geländers aus Rohstahl in der Wohnung. Hierfür besuchte er einen Showroom des Unternehmens in München, in dem verschiedene Geländertypen ausgestellt waren. Dort wurden auf Englisch die vertraglichen Details und ein Gesamtpreis von 5.236 € brutto vereinbart und bezahlt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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