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28.04.2024
28.04.2024
16832 Bundesverwaltungsgericht

Drittstaats­angehörige Seeleute benötigen für Arbeitseinsätze auf Offshore-Supply-Schiffen im deutschen Küstenmeer einen Aufenthaltstitel

24.09.2021Drittstaats­angehörige Seeleute, die nur über ein nicht zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteiltes Schengen-Visum (Typ C) verfügen bzw. visumbefreit sind und als Besatzungs­mitglieder eines unter panamaischer Flagge fahrenden Seeschiffs einer Erwerbstätigkeit auf einem Offshore-Supply-Schiff im deutschen Küstenmeer nachgehen wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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