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28.04.2024
28.04.2024
22751 Bundesfinanzhof

Kindergeld bei einem Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Masterstudium

31.01.2024Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, liegt eine aus mehreren Ausbildungs­abschnitten (z.B. Bachelor- und Masterstudium im gleichen Fach) bestehende einheitliche Erstausbildung nur dann vor, wenn die einzelnen Ausbildungs­abschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen. Der enge zeitliche Zusammenhang ist nur gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung, also z.B. das Masterstudium zum nächstmöglichen Termin aufnimmt. Daran fehlt es, wenn das Kind dazwischen einen Freiwilligendienst absolviert, statt die Ausbildung sogleich fortzusetzen. Dies hat zur Folge, dass die Erstausbildung mit dem vorherigen Ausbildungs­abschnitt abgeschlossen ist, so dass der Kindergeld­berechtigte in ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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