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12.05.2025
12.05.2025
25837 Bundesfinanzhof

Während des Freiwilligen Wehrdienstes besteht in der Regel kein Anspruch auf Kindergeld

12.05.2025Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20.02.2025 - III R 43/22 entschieden, dass das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdiensts bei einem volljährigen Kind für sich genommen keinen Kindergeldanspruch begründen kann. Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind einen der im Gesetz genannten Berücksich­tigungstat­bestände erfüllt, also etwa während des Wehrdienstes für einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Dabei ist es unschädlich, wenn das Kind nach Abschluss der Grundausbildung im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes Dienst in einem Mannschafts­dienstgrad ausübt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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