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28.04.2024
28.04.2024
22321 Amtsgericht Düsseldorf

Pflicht zur Umbuchung auf alternative Flugverbindung bezieht sich auch auf Verbindungen am Folgetag

03.11.2023Wird ein Flug annulliert, so besteht für die Fluggesellschaft die Pflicht zur Prüfung der Möglichkeit der Umbuchung auf eine alternative Flugverbindung. Dies umfasst auch die Möglichkeit einer Verbindung am Folgetag. Will sich die Fluggesellschaft von einer Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) befreien, so muss sie darlegen, dass eine Umbuchung auf einer Alternativ­verbindung unmöglich war. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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