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27.04.2024
27.04.2024
21201 Amtsgericht Düsseldorf

Flugannullierung wegen Drohnenangriffs als außergewöhnlicher Umstand

07.08.2023Wird ein Flughafen wegen eines Drohnenangriffs geschlossen und entschließt sich die Fluggesellschaft daraufhin zwecks Prüfung der Sicherheitslage Flüge zu annullieren, so kann dies einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung darstellen. Die Fluggesellschaft ist aber verpflichtet, nächstmögliche Reisealternativen anzubieten. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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