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11.09.2025
11.09.2025
27005 Landgericht Frankfurt am Main

Kein Schmerzensgeld bei 50 Grad Hitze im Flugzeug wegen ausgefallener Klimaanlage

11.09.2025Funktioniert die Klimaanlage im Flugzeug nicht, was zu einer Temperatur von über 50 Grad und schlechter Atemluft führt, so stellt dies keinen ausreichenden Grund für einen Anspruch auf Schmerzensgeld dar. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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