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07.08.2026
07.08.2026
28417 Oberlandesgericht Hamm

OLG Hamm erklärt Handgepäckgebühren von Vueling für unzulässig

07.08.2026Vor dem Oberlandesgericht Hamm setzte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erfolgreich gegen die Handgepäckpraxis der Fluggesellschaft Vueling durch. Das OLG erklärte eine Bestimmung im Tarif „Fly Light“ für unwirksam, nach welcher kostenfrei lediglich eine kleine Tasche (maximal 40 × 30 × 20 cm) mitgeführt werden durfte, während für reguläre Kabinenkoffer ein Aufpreis erhoben wurde.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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