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19.06.2025
19.06.2025
26048 Landgericht Lübeck

Entschädigung nach den gesetzlichen Fluggastrechten gilt auch bei schlechtem Wetter

19.06.2025Der Kläger machte mit seiner Familie Urlaub in Griechenland. Für den Rückflug wurde die Familie umgebucht. Letztlich landete die Familie nicht wie geplant am Nachmittag in Lübeck, sondern erst kurz vor 3.00 Uhr nachts in Hannover.Eine Entschädigung wollte das beklagte Flugunternehmen nicht zahlen. Begründung: Bereits der Hinflug von Deutschland nach Griechenland sei das Flugzeug wegen starken Windes umgeleitet worden. Dies habe den weiteren Flugplan durcheinan­dergebracht und habe die späteren Umbuchungen und Umleitungen überhaupt erst verursacht. Für die schlechten Wetterbedingungen als Auslöser des Ganzen hafte das Flugunternehmen aber nicht. ...Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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