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06.03.2026
06.03.2026
27824 Gericht der Europäischen Union

Fluggesellschaft haftet für Flugverspätung, wenn sie auf andere verspätete Passagiere wartet

06.03.2026Eine Fluggesellschaft kann sich nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, der einen vorangegangenen Flug betraf, wenn die Verspätung des späteren Fluges auf eine von ihr getroffene eigenständige Entscheidung zurückgeht und diese Entscheidung die entscheidende Ursache für die Verspätung ist Dies kann der Fall sein, wenn die Fluggesellschaft im Rahmen einer Flugrotation beschließt, auf die Passagiere eines früheren Fluges zu warten, die sich wegen einer Störung der Sicherheits­kontrolle, die am betroffenen Flughafen insgesamt vorlag, verspätet hatten.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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