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27.07.2024
27.07.2024
23719 Gerichtshof der Europäischen Union

Personalmangel bei der Gepäckverladung kann „außergewöhnlicher Umstand“ sein

17.05.2024Bei einem Mangel an Flughafenpersonal für die Gepäckverladung, der zu einer großen Verspätung des Fluges geführt hat, kann es sich um einen „außergewöhnlichen Umstand“ handeln.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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