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27.04.2024
27.04.2024
22281 Bundesgerichtshof

BGH: Fluggesellschaft haftet für verpassten Anschlussflug wegen fehlender Unterstützung eines auf Rollstuhl angewiesenen Fluggastes

30.10.2023Verpasst ein auf den Rollstuhl angewiesener Fluggast seinen Anschlussflug, weil er als letztes das Flugzeug verlassen musste, und erreicht er sein Ziel dadurch mit einer großen Verspätung, so steht ihm ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 Fluggast­rechte­verordnung (VO) zu. Die Fluggesellschaft ist in diesem Fall wegen Verstoßes gegen Art. 11 Abs. 1 VO für die Ankunftsverspätung verantwortlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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