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28.04.2024
28.04.2024
21782 Amtsgericht Köln

Fluggast muss trotz Kenntnis über Flugverspätung zur Abfertigung erscheinen

12.09.2023Ein Fluggast muss auch dann zur Abfertigung erscheinen, wenn er Kenntnis über eine Flugverspätung hat. Dies gilt auch dann, wenn der gebuchte Flug sich voraussichtlich um mehr als drei Stunden verspätet. Erscheint der Fluggast nicht, besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Fluggast­rechte­verordnung (VO). Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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