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30.04.2024
30.04.2024
23581 Amtsgericht Erding

Kein Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung aufgrund mehrstündigen Ausfalls des SITA-Systems

15.04.2024Kommt es zu einer Flugverspätung aufgrund des mehrstündigen Ausfalls des SITA-Systems, so kann sich die Fluggesellschaft auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) berufen. Hat die Fluggesellschaft zudem alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Verspätung zu vermeiden, besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 VO. Dies hat das Amtsgericht Erding entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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