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27.04.2024
27.04.2024
20845 Landgericht Landshut

Streik der Mitarbeiter einer Fluggesellschaft infolge einer Tarif­auseinander­setzung stellt keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggast­rechte­verordnung dar

16.06.2023Kommt es zu einer Flugannullierung, weil Mitarbeiter der Fluggesellschaft im Rahmen einer Tarif­auseinander­setzung streiken, so liegt darin kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (VO). Den von der Annullierung betroffenen Fluggästen steht also ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß Art. 7 Abs. 1 VO zu. Dies hat das Landgericht Landshut entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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