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02.05.2024
02.05.2024
17440 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine wirksame Zustellung eines Scheidungsantrags aus Kanada per WhatsApp

17.12.2021Die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung setzt die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung des Scheidungsantrags voraus. Auslands­zustellungen können in Deutschland nicht per WhatsApp erfolgen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies deshalb den Antrag auf Anerkennung eines kanadischen Scheidungsurteils zurück.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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