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28.04.2024
28.04.2024
19238 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Scheidung und Familienrecht

Der Scheidungsantrag

31.08.2022Scheidungsantrag von A-ZOhne Antrag läuft gar nichts. Ohne Scheidungsantrag bleibt die Ehe bestehen – egal, wie lange die Ehepartner bereits voneinander getrennt leben. Denn zur Ehescheidung bedarf es zwingend eines Scheidungsantrags durch einen der Ehepartner. Dies legt § 1564 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) fest:Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit der <a href="https://scheidung.services/rechtskraft">Rechtskraft</a> der Entscheidung aufgelöst. Die Voraussetzungen, unter denen die Scheidung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften.Niemand sonst außer den beiden Ehepartnern kann also die Scheidung beantragen. ...Weiterlesen auf scheidung.servicesLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf scheidung.services
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