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29.04.2024
29.04.2024
20645 Verwaltungsgericht Berlin

Bloßer Besitz und Erhalt von fremdenfeindlichen Bildern oder Videos stellt bei unverzüglicher Löschung kein Dienstvergehen dar

12.05.2023Der bloße Besitz und Erhalt von fremdenfeindlichen Bildern oder Videos stellt jedenfalls dann kein Dienstvergehen dar, wenn der Beamte die Dateien sofort löscht. Die Verhängung einer Geldbuße von 1.000 € ist dann unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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