wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
20.05.2024
20.05.2024
21689 Fachanwaltskanzlei Arbeitsrecht Leipzig

Impfpflicht für Beschäftigte?

27.01.2022Besteht ab dem 16.03.2022 für bestimmt Berufsgruppen eine Impfpflicht? I.         Besteht ab dem 16.03.2022 für bestimmt Berufsgruppen eine Impfpflicht? Nein. Eine unmittelbare Impfpflicht besteht nach dem Gesetz nicht, allenfalls eine mittelbare Pflicht. § 20 a Infektions­schutzgesetz regelt, dassPersonen, die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen (z.B. im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen) tätig sind, bis zum Ablauf des 15.03.2022 einen gültigen Immunitätsnachweis erbringenmüssen. Eine Ausnahme gibt es nur für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden ...Weiterlesen auf www.fachanwaeltin-arbeitsrecht.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwaeltin-arbeitsrecht.com
www.fachanwaeltin-arbeitsrecht.com mehr von www.fachanwaeltin-arbeitsrecht.com
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Impfpflicht_fuer_Beschaeftigte