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08.05.2025
08.05.2025
25818 Landgericht Koblenz

Im Baustellenbereich muss nicht jede Unebenheit besonders gekennzeichnet werden

07.05.2025Bei Straßenbaumaßnahmen muss nicht jede Unebenheit besonders gekennzeichnet werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor, dass in seinem Urteil Ausführungen zur Verkehrssi­cherungspflicht im Baustellenbereich macht.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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