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29.04.2024
29.04.2024
21681 Fachanwaltskanzlei Arbeitsrecht Leipzig

Grundsatzurteil des BAG zur Arbeitszeit­erfassung

14.09.2022Grundsatzurteil des Bundesarbeits­gerichts Arbeitszeit­erfassung istPflicht! Während die Bundesregierung noch daranarbeitet, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs aus dessen Stechuhr-Urteil aus dem Jahr 2019 in deutsches Recht umzusetzen, hat das Bundesarbeits­gericht mit Urteil vom 13. September 2022 (1ABR 22/21) entschieden, dass der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG bereits jetzt verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasstwerden kann.Die Zeiterfassung schütze dieArbeitnehmer vor Fremdausbeutung und Selbstausbeutung, so die Präsidentin des Bundesarbeits­gerichts, Inken Gallner.  ...Weiterlesen auf www.fachanwaeltin-arbeitsrecht.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwaeltin-arbeitsrecht.com
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