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28.04.2024
28.04.2024
18298 Oberlandesgericht Stuttgart

Gefälschtes Impfbuch: Apotheke stellt keine Behörde im Sinne von §§ 277 ff. StGB alte Fassung dar

20.04.2022Eine Apotheke ist keine Behörde im Sinne der §§ 277 ff. StGB in der bis zum 23. November 2021 geltenden Fassung. § 279 StGB alte Fassung verdrängt nicht den § 267 StGB, wenn einer Apotheke ein gefälschtes Impfbuch vorgelegt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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