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29.04.2024
29.04.2024
22157 Oberlandesgericht Zweibrücken

Verwendung einer "gefälschten" Corona-Impfbescheinigung ist eine strafbare Urkundenfälschung

13.10.2023Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass das Vorzeigen einer gefälschten Corona-Impfbescheinigung in einer Apotheke, um den digitalen Impfausweis zum Hochladen in der Corona-Warn-App zu erhalten und diesen dann zu verwenden, das strafbare Gebrauchen einer unechten Urkunde ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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