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05.05.2024
05.05.2024
17472 Landgericht Landau

Fälschung von Impfpässen nach altem Recht nicht strafbar

23.12.2021Das Landgericht Landau in der Pfalz hat entschieden, dass die Fälschung eines Impfpasses durch die Eintragung über eine tatsächlich nicht erfolgte Schutzimpfung gegen Covid-19 nach der bis zum 23.11.2021 geltenden Rechtslage nicht strafbar ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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