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27.04.2024
27.04.2024
21115 Landgericht Lübeck

Für die Folgen eines Hundebisses kann der Führer eines Polizeihundes auch persönlich haften

27.07.2023Hunde sind immer so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Das gilt natürlich auch für Polizeihunde. Verletzt ein Polizeihundeführer diese Pflicht in grob fahrlässiger Art und Weise, so muss er persönlich für die Folgen einstehen. Dies entschied das Landgericht Lübeck.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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