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28.04.2024
28.04.2024
20524 Amtsgericht Berlin-Spandau

Einbau von Rauchwarnmeldern erfordert keine förmliche Modernisierungs­ankündigung

21.04.2023Der Einbau von Rauchwarnmeldern erfordert keine förmliche Modernisierungs­ankündigung gemäß § 555 c BGB. Weigert sich ein Mieter fortgesetzt den Einbau der Rauchwarnmelder zu dulden, rechtfertigt dies seine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Spandau entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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