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27.04.2024
27.04.2024
22685 Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Das Schwenken eines Filetiermessers als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung?

23.01.2024Wer mit einem äußerst scharfen Filetiermesser hantiert, muss besonders sorgfältig agieren, um Verletzungen von Kollegen auszuschließen. Nicht jeder Fehlgebrauch rechtfertigt aber eine Kündigung ohne vorherige einschlägige Abmahnung. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Schleswig-Holstein entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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