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28.04.2024
28.04.2024
13423 Oberlandesgericht Hamm

"Alltagsmaske" in Form einer "textilen Mund-Nasen-Bedeckung" stellt kein Medizinprodukt dar

08.02.2021Eine "Alltagsmaske" in Form einer "textilen Mund-Nasen-Bedeckung" stellt kein Medizinprodukt im Sinne des Medizin­produkte­gesetzes dar. Es muss auch nicht darauf hingewiesen werden, dass es sich bei einer "textilen Mund-Nasen-Bedeckung" nicht um ein Medizinprodukt handelt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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