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28.04.2024
28.04.2024
15740 Oberlandesgericht Celle

Entpflichtung eines Pflichtverteidigers wegen Weigerung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes in der Hauptverhandlung

21.06.2021Weigert sich ein Pflichtverteidiger während einer Virus-Pandemie in einer Hauptverhandlung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, rechtfertigt dies seine Entpflichtung gemäß § 143 a Abs. 2 Nr. 3 StPO. Denn durch seine Weigerung gefährdet er nachhaltig die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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